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Studium
30. November 2006 Aktualisiert am 25. Juni 2026

Synallagmatischer Vertrag: Definition & Beispiel

Synallagmatischer Vertrag einfach erklärt: Definition, das Gegenseitigkeitsprinzip (do ut des) und Beispiele – kompakt für die Jura-Klausur.

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In die Sammlung der Jura Begriffe gehört mit Sicherheit der synallagmatischer Vertrag. Synallagmatischer Vertrag.

In die Sammlung der Jura Begriffe gehört mit Sicherheit der synallagmatischer Vertrag. Das Wort ist schwer zu merken, falls man Latein nicht gelernt hat. Es leitet sich von Synallagma ab - Zweiseitigkeit
Noch ein lateinischer Begriff:
"Synallagmatischer Vertrag"

Beispiele und Anwendung.

Synallagma bedeutet Gegenseitig, Gegenseitigkeit. Ein Synallagmatischer Vertrag ist also ein gegenseitiger Vertrag, wie zum Beispiel der Kaufvertrag nach § 433 BGB. Bei einem synallagmatischen Vertrag verpflichtet sich die eine Partei zur Leistung und die andere zur Gegenleistung. Die Hauptleistungspflichten stehen in solchen Fällen im engen Zusammenhang.
Es gibt synallagmatische und nicht synallagmatische Verträge. Ein Beispiel für einen nicht synallagmatischen Vertrag ist zum Beispiel unentgeltliche Zuwendung – Schenkung oder unentgeltliche Verwahrung.
Im Zivilrechtsfall Nr. 4 – mit Schwerpunkten Willenserklärung und Stellvertretung handelt es sich um einen synallagmatischen Vertrag.


Eine Eselsbrücke für ein sperriges Wort

„Synallagmatisch" klingt einschüchternd, meint aber etwas ganz Einfaches: ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung im Austauschverhältnis stehen – beim Kaufvertrag etwa Ware gegen Geld. Das griechische synallagma bedeutet schlicht „Austausch".

Merkhilfe: Leistung „Zug um Zug" gegen Gegenleistung = synallagmatisch. Wo eine Seite nichts schuldet (wie bei der Schenkung), fehlt das Synallagma. Wer sich Fachbegriffe über ihre Wortherkunft und ein klares Beispiel erschließt, vergisst sie kaum noch.