§ 823 BGB: Körper- und Gesundheitsverletzung erklärt
Körper- und Gesundheitsverletzung nach § 823 I BGB einfach erklärt: Definitionen, Abgrenzung und was sie für den Schadensersatzanspruch bedeuten.
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Meinen Aktionsplan erstellenWas wird unter Körperverletzung und Gesundheitsverletzung nach § 823 I BGB definiert?
Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Körperverletzung und einer Gesundheitsverletzung gemäß § 823 I BGB ?
Die Kommentare definieren die Körperverletzung als jeden äußeren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder Eingriff in die innere Lebensvorgänge. Unter diese Definition fällt auch die Gesundheitsverletzung. Wie sollte man also in der Klausur abgrenzen?
Hat man mehrere Deliktsfälle durchgearbeitet, dann weiß man schon, dass die Unterscheidung zwischen Körper- und Gesundheitsverletzung mit Vorsicht und Vernunft vorzunehmen ist.
Hat zum Beispiel in einem Fall der Täter seinem Opfer ein Giftmittel verabreicht, dann liegt klar eine Gesundheitsverletzung vor, obwohl das Opfer vielleicht dadurch auch am Körper geschädigt wurde.
Wird jemand in einem andern Fall angeschossen und befindet sich dadurch im Koma, geht es dann um Körperverletzung obwohl mit der Gesundheit geht's auch nicht mehr viel besser.
Es empfiehlt sich nicht anderes als nur die Fälle mit § 823 I BGB mehrmals durchzuarbeiten.
Körper oder Gesundheit? Eine Frage der Übung
Die Abgrenzung fällt schwer, weil sich beide Verletzungen überschneiden. Als Faustformel hilft: Die Körperverletzung betrifft den Eingriff in die äußere körperliche Unversehrtheit (eine Wunde, ein Bruch), die Gesundheitsverletzung das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands (etwa durch Gift oder Krankheitserreger). In der Praxis fließt beides oft ineinander.
Der Rat des Beitrags ist goldrichtig: Solche Feinheiten lernt man nicht durch Auswendiglernen, sondern durch das Durcharbeiten vieler Fälle. Wer regelmäßig übt, entwickelt mit der Zeit ein sicheres Gespür dafür, welche Variante einschlägig ist.
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