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Uni-Siegen
14. März 2017

Das Kurfürstenkollegium des Heiligen Römischen Reiches im Mittelalter

Das Deutsche Reich des Mittelalters ist im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten seiner Zeit keine reine Erbmonarchie gewesen. Statt dessen wurden seine Könige, die den Anspruch auf den Kaisertitel erhoben, mit dem lange Zeit ihre hegemoniale Machtstellung in...

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Das Deutsche Reich des Mittelalters ist im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Staaten seiner Zeit keine reine Erbmonarchie gewesen. Statt dessen wurden seine Könige, die den Anspruch auf den Kaisertitel erhoben, mit dem lange Zeit ihre hegemoniale Machtstellung in Europa verknüpft war, in einem komplizierten Verfahren erhoben, in dem einerseits das Wahl- und andererseits das Erb- bzw. Geblütsrecht miteinander verflochten waren. Im einzelnen zeigt das Verfahren die sich wandelnden Rechtsvorstellungen, wurde aber auch von der jeweiligen politischen Situation bestimmt. Hatte sich im hohen Mittelalter eine Dynastie erst einmal auf dem Herrscherthron etabliert, verflüchtigte sich das Wahlrecht der Fürsten. Doch schon damals bildete sich aus der Gruppe der Königswähler ein Kreis von schließlich sieben Kurfürsten heraus, die den deutschen König wählten. Schriftlich fixiert und damit weitgehend abschlossen wurde diese Entwicklung in der berühmten »Goldenen Bulle« Kaiser Karls IV. aus dem Jahre 1356, in der zugleich – verbindlich für die Zeit bis zum Ende des Alten Reiches – die Frankfurter Bartholomäuskirche als Wahllokal und der Ablauf der Stimmabgabe festgeschrieben wurden. Mit der Entstehung und mit der politischen Wirkung dieses Kurfürstenkollegiums wird sich das Seminar anhand ausgewählter erzählender und normativer Quellen beschäftigen. Besonderer Wert soll darüber hinaus auf die bildlichen Darstellungen des Kurfürstenkollegiums gelegt werden, so daß die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch ihre quellenkundlichen und hilfswissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen können. Heinrich Mitteis: Die deutsche Königswahl. Ihre Rechtsgrundlagen bis zur Goldenen Bulle, Baden bei Wien 1938, 2. Aufl. Brünn u.a. 1944, Nachdrucke Darmstadt 1965 und 1969. – Martin Lintzel: Die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (1952), in: Ausgewählte Schriften, Bd. 2, Berlin 1961, S. 431–463. – Franz-Reiner Erkens: Kurfürsten und Königswahl. Zu neuen Theorien über den Königswahlparagraphen im Sachsenspiegel und die Entstehung des Kurfürstenkollegiums (MGH Studien und Texte 30), Hannover 2002. – Jörg Rogge: Die deutschen Könige im Mittelalter. Wahl und Krönung, Darmstadt 2006. – Peter Landau: Eike von Repgow und die Königswahl im Sachsenspiegel, in: Zeitschrift der Sa­vigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung [ZRG GA], Bd. 125 (2008), S. 18–49. – Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Bd. 4: Das Königtum, Stuttgart 2011, bes. Kap. 3 S. 72–115 (»Thronfolge und Königswahl«). – Armin Wolf: Die Entstehung des Kurfürstenkollegs 1198–1298. Zur 700-jährigen Wiederkehr der ersten Vereinigung der sieben Kurfürsten (Historisches Seminar NF 11), Idstein 1998 (Quellensammlung). Geschichte - Mittlere und Neuere Geschichte Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die regelmäßige Mitarbeit und die Vorbereitung von Sitzung zu Sitzung einschließlich kleinerer Hausaufgaben und Referate erwartet. Die Studienleistung wird aufgrund eines zusätzlichen anzufertigenden Ergebnis- bzw. Sitzungsprotokolls bescheinigt. Für die Bescheinigung der Prüfungsleistung ist die Anfertigung entweder einer schriftlichen Quelleninterpretation begleitend zum Seminar oder einer Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit erforderlich. Universität Siegen SoSe 2016 Dr. des. Schuffels Christian des