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14. März 2017Das Lehnswesen im Mittelalter Phänomen der europäischen Gesellschaft oder Phantom der modernen Wissenschaft
In vielen Schulbüchern werden noch heute die vermeintlich ganz statischen Zustände der mittelalterlichen Gesellschaft durch die sog. »Lehnspyramide« veranschaulicht, der zufolge der Monarch an der Spitze der sozialen Rangordnung deswegen stand, weil er zunächst Grund und Boden, später auch königliche...
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Jetzt Lernplan erstellenIn vielen Schulbüchern werden noch heute die vermeintlich ganz statischen Zustände der mittelalterlichen Gesellschaft durch die sog. »Lehnspyramide« veranschaulicht, der zufolge der Monarch an der Spitze der sozialen Rangordnung deswegen stand, weil er zunächst Grund und Boden, später auch königliche Rechte ausschließlich an die Fürsten seines Reiches verliehen hat (Lehen), die dadurch zu Kronvasallen wurden; indem diese die Güter weiter an den niederen Adel und dieser sie wiederum an sozial niedrigere Schichten verlehnten, blieb die Herrschaft über Menschen unauflöslich an den Grundbesitz geknüpft. Bereits seit längerem hat man die Bedeutung des Lehnswesens, das »jahrhundertelang weiteste Lebensbereiche der Völker des Abendlandes und der Kreuzfahrerstaaten beherrschend prägte«, auch für »die Gestaltung des staatlichen Ordnungsgefüges« erkannt (Werner Goez), zugleich aber deutlich gemacht, daß das Lehnswesen und der Staatsaufbau keineswegs so ohne weiteres gleichgesetzt werden können; so wurde das Bild zum Beispiel durch Untersuchungen über den angeblichen Leihezwang (Werner Goez) und über das Lehnswesen der spätmittelalterlichen deutschen Könige (Karl-Ferdinand Krieger) erheblich modifiziert. Vor zwei Jahrzehnten nun hat Susan Reynolds rundweg bestritten, daß das Lehnswesen im Mittelalter überhaupt existiert habe; es sei vielmehr erst von neuzeitlichen Juristen erfunden worden. Bei aller vorsichtigen Relativierung bewegen sich im Fahrwasser dieser radikalen Kritik immer noch die meisten aktuellen und vielfach regional ausgerichteten Forschungen. An dieser Stelle will das Seminar einsetzen, indem zunächst die »klassische Lehre« in ihren Einzelheiten verdeutlicht werden soll, um sodann anhand ausgewählter Quellen vornehmlich des 11. bis 13. Jahrhunderts die Erscheinungsformen des Lehnswesens und die Ansätze der aktuellen Forschung aufzuarbeiten. Berücksichtigt werden vor allem normative Quellen (unter anderem Eide, Urkunden und Gesetze), während einige erzählende Quellen ergänzend heranzuziehen sind; ausgewählte mittelalterliche Bildquellen sollen ebenfalls interpretiert werden. Insofern können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugleich ihre quellenkundlichen und hilfswissenschaftlichen Kenntnisse vertiefen.
Als erster Zugang sei empfohlen Karl-Friedrich Krieger: »Lehnswesen«, in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA), begründet von Johannes Hoops, 2. Aufl., Bd. 18 (2001), S. 218–225. – Semesterbegleitend zu lesen sind François Louis Ganshof: Was ist das Lehnswesen?, Darmstadt 1961, 5. Aufl. 1977, 6. Aufl. 1983 (französischsprachige Originalausgabe unter dem Titel: Qu’est-ce que la féodalité?, Brüssel 1944) sowie Hans Kurt Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Band 1: Stammesverband, Gefolgschaft, Lehnswesen, Grundherrschaft, Stuttgart u.a. 1985, 4. Aufl. 2004, bes. S. 54–94. – Eher knapp gefaßt ist Steffen Patzold: Das Lehnswesen, München 2012. – Einschlägige Quellensammlungen: Lehnrecht und Staatsgewalt im deutschen Hochmittelalter, hrsg. von Werner Goez (Historische Texte. Mittelalter 11), Göttingen 1969 und Karl-Heinz Spieß: Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter, Stuttgart 2. Aufl. 2009.
Geschichte - Mittlere und Neuere Geschichte
Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die regelmäßige Mitarbeit und die Vorbereitung von Sitzung zu Sitzung einschließlich kleinerer Hausaufgaben erwartet. Die Studienleistung wird entweder aufgrund eines schriftlichen Sitzungsprotokolls (Ergebnisprotokolls) oder für die schriftliche Zusammenfassung der für das Thema relevanten Thesen eines Aufsatzes bescheinigt. Für die Bescheinigung der Prüfungsleistung ist die Anfertigung einer umfassenden Quelleninterpretation erforderlich.
Universität Siegen
WiSe 2015/16
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