Uni-Siegen
14. März 2017Kirchenrecht
Wenn Karl nach der Eheschließung mit Maria erfährt, dass das kurz nach der Hochzeit in Heilbronn geborenen Käthchen – der Grund, warum es Maria mit der Eheschließung so eilig hatte – gar nicht seine Tochter ist, sondern es sich bei...
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Jetzt Lernplan erstellenWenn Karl nach der Eheschließung mit Maria erfährt, dass das kurz nach der Hochzeit in Heilbronn geborenen Käthchen – der Grund, warum es Maria mit der Eheschließung so eilig hatte – gar nicht seine Tochter ist, sondern es sich bei Käthchen um das Kind des Nachbarn Fritz handelt, wie steht es dann um die Gültigkeit der Ehe zwischen Karl und Maria?
Wenn Heinrich nach der Heirat feststellen muss, dass ihm Katharina nicht den langersehnten Erben schenken kann und er nun lieber mit Elisabeth zusammen sein möchte, um mit ihr gemeinsame Kinder zu haben, kann er diese dann heiraten?
Nach einer grundlegenden Einführung in das Kanonische Recht, soll anhand konkreter Fallbeispiele ein Zugang zum rechtlichen Denken und Handeln der Kirche eröffnet und dabei schwerpunktmäßig das Eherecht der Katholischen Kirche in seinen wesentlichen Grundzügen nähern gebracht werden. Die hier bearbeiteten Fälle stellen zugleich aber auch Fragen bzgl. anderer Rechtsmaterien. So wird der Blick auf das kirchliche Dienstrecht fallen, wie ebenso auch grundlegende Fragen des kirchlichen Straf- und Prozessrechts geklärt werden sollen. Auch die vorgestellte Auswahl der Themen aus dem Bereich des Verfassungsrechts sowie die grundlegenden Erläuterungen zum erlaubten und gültigen Empfang der Sakramente sollen unter der besonderen Berücksichtigung der konkreten Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgen.
Katholische Theologie - Praktische Theologie und Religionspädagogik
Universität Siegen
SoSe 2012
Dr.
Sanders Frank