Zurück zum Vorlesungsverzeichnis
Uni-Dortmund
14. März 2017

Projekt F 09 Klimaschutz durch Ausbau Erneuerbarer Energien in NRW Folgen und Handlungsperspektiven für die Regionalplanung

Projektgegenstand Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Juni dieses Jahres ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das für die gesetzliche Verankerung landeseigener Klimaschutz-Ziele sorgen und einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen schaffen soll. Ziel ist es, 25 % der...

Erstelle deinen persönlichen Lernplan

Wir helfen dir, diesen Kurs optimal vorzubereiten — mit einem individuellen Lernplan, Tipps und passenden Ressourcen.

Jetzt Lernplan erstellen
Projektgegenstand Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat im Juni dieses Jahres ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das für die gesetzliche Verankerung landeseigener Klimaschutz-Ziele sorgen und einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen schaffen soll. Ziel ist es, 25 % der jährlichen Klimagasemissionen bis zum Jahre 2020 gegenüber 1990 zu reduzieren. Dazu wird u.a. dem Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt. Die Klimaschutzziele sollen in einem s.g. -Klimaschutzplan- sowie im neuen Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen konkretisiert werden. Kommunen und Regionalplanungsträger werden zudem verpflichtet, für ihren Zuständigkeitsbereich Klimaschutzkonzepte aufzustellen und ihre Bauleit- bzw. Regionalplanung danach auszurichten. Im Vorgriff auf die Konkretisierung der Klimaschutzziele hat die Landesregierung sich bereits auf das Teilziel festgelegt, den Deckungsbeitrag der Windenergienutzung an der Stromversorgung von drei Prozent im Jahre 2010 auf 15 % bis 2020 erhöhen zu wollen. Dies entspricht - einen gleich bleibenden Stromverbrauch vorausgesetzt - einer Steigerung der Stromproduktion aus Windenergie um den Faktor fünf innerhalb von zehn Jahren. Auf der Ebene der formellen Regionalplanung sind bislang nur sehr wenige Ansätze für die Steuerung des EE-Ausbaus erkennbar. Nicht nur aufgrund der neuen gesetzlichen Verpflichtungen und angesichts der ambitionierten Mengenzielvorgaben der Landesregierung sondern auch aufgrund zahlreicher Nutzungskonflikte, die sich durch den aktuellen Ausbaustand insbesondere im Bereich der Wind- und Bioenergienutzung bereits jetzt erkennen lassen, besteht hier erheblicher Handlungsbedarf. Andererseits gibt es gleichzeitig erhebliche Beschränkungen und Unsicherheiten bzgl. der Wirksamkeit und Einsatzmöglichkeiten regionalplanerischer Steuerungsinstrumente. Aufgabenstellung Die Projektgruppe soll für eine ausgewählte Teilregion und ggf. auch für (eine) ausgewählte erneuerbare Energiequelle(n) die raumverträglichen Potenziale für den Ausbau der EE-Nutzung ermitteln. Darüber hinaus sollen exemplarisch regionalplanerische Festsetzungsmöglichkeiten zur Flächensicherung bzw. zur Flächenvorsorge aufgezeigt werden. Bachelor Raumplanung (2007) Erfolgreicher Abschluss der Module 1-3 und 6-9 zur Teilnahme an der ersten Teilleistung. Technische Universität Dortmund SoSe 2012 Raumplanung Diplom Dr.-Ing. Fromme Jörg Ing