Uni-Düsseldorf
14. März 2017Vertiefungsseminar Investigativer Journalismus in Medienrecht und Praxis auch rechtsvergleichend
Investigativer Journalismus gilt als eine besonders intensive, gründliche und moderne Form des Journalismus. Er setzt sich zum Ziel, verborgene gesellschaftliche, wirtschaftliche, staatliche oder andere Missstände aufzudecken und darüber in den Medien Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet zu informieren. Sein Raum und...
Erstelle deinen persönlichen Lernplan
Wir helfen dir, diesen Kurs optimal vorzubereiten — mit einem individuellen Lernplan, Tipps und passenden Ressourcen.
Jetzt Lernplan erstellenInvestigativer Journalismus gilt als eine besonders intensive, gründliche und moderne Form des Journalismus. Er setzt sich zum Ziel, verborgene gesellschaftliche, wirtschaftliche, staatliche oder andere Missstände aufzudecken und darüber in den Medien Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet zu informieren. Sein Raum und sein Rahmen werden durch Strafrecht, Zivilrecht, Öffentliches d.h Medien-, .Staats- und Verfassungsrecht abgesteckt. Die Veranstaltung soll diese Räume unter den verschiedenen Perspektiven medienrechtlich in Bezug auf Geschichte, Theorie und Praxis ausleuchten. Als Beispiele seien etwa die Fälle Spiegel-Affaire, Watergate, Wallraff, Cicero oder jüngst der nach Europäischem Recht entschiedene Fall um die schweizer FS-Sendung -Kassensturz- genannt. Es sollen neben theoretischen und strukturellen Entwicklungen und Aspekten und anhand konkreter Fallkonstellationen mehrere zentrale Themenfelder dargestellt und diskutiert werden:
• Investigative Recherche und Informationsansprüche. Methoden, Ethik und Recht
• Staatlicher Geheimnisschutz. Verwertung rechtswidrig erlangter Informationen
• Privatsphäre, Persönlichkeitsschutz, Recht am eigenen Wort, am eigenen Bild, Vertraulichkeitsschutz, Ehrenschutz, Jugendschutz, Meinungs- und Informationsfreiheiten, Foto- und Filmrechte
• Zeugnisverweigerung der Journalisten, Herausgeber, Verleger, Informantenschutz, Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote
• Öffentliche Aufgabe und Kontrollfunktion der Medien. Investigativer Journalismus und Verfassung. Vierte Gewalt?
• Spezialfälle: Stasi-Unterlagengesetz, Archivgesetze, Datenschutz, Informationsfreiheitsgesetze
• Unternehmensschutz, Schutz gegen privates Nachstellen
• Investigativer Journalismus und Skandalisierung. Das Kommunikationsrecht in Geschichte und Gegenwart (z.B. FIFA-Skandal, Doping)
• Investigativer Journalismus im Ausland (z.B. USA, China)
• Whistleblowing. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Daten- und Personalaktenschutz, Arbeits-, Persönlichkeits- und Urheberrechtsschutz
Literatur
Johannes Ludwig: Investigativer Journalismus. 2. Aufl. Konstanz: uvk 2007
Wolfgang Janisch: Investigativer Journalismus und Pressefreiheit. Baden-Baden: Nomos 1998
Swantje Marie Klintworth: Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht. Berlin: Duncker & Humblot 2014
Julia Eichoff: Investigativer Journalismus aus verfassungsrechtlicher Sicht. Tübingen: Mohr
Siebeck 2011
Johannes Ludwig: Investigativer Journalismus. 2. Aufl. Konstanz: uvk 2007
Wolfgang Janisch: Investigativer Journalismus und Pressefreiheit. Baden-Baden: Nomos 1998
Swantje Marie Klintworth: Investigativer Journalismus im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Strafrecht. Berlin: Duncker & Humblot 2014
Julia Eichoff: Investigativer Journalismus aus verfassungsrechtlicher Sicht. Tübingen: Mohr
Siebeck 2011
Bemerkung
ACHTUNG - interne Deadline:
Der Anmeldezeitraum läuft vom 01.03.2016 bis zum 27.03.2016, 23.59 Uhr (MEZ).
Ab dem 28.03.2016 bis zum 15.04.2016 erfolgt die finale Zulassung durch die Dozenten!
Voraussetzungen
Teilnehmer sollten möglichst eine Vorlesung oder Übung zum Medienrecht bereits besucht haben. Erwartet werden ferner ein Referat zu einem Themen oder einschlägigem Fall
(Themen und Fall-Liste im 1. Termin) und regelmäßige Teilnahme an Darstellung und
Möglich sind AP und Hausarbeit..
Sozialwiss. - Medien.Pol. (BA, PO 2013)
Teilnehmer sollten möglichst eine Vorlesung oder Übung zum Medienrecht bereits besucht haben. Erwartet werden ferner ein Referat zu einem Themen oder einschlägigem Fall
(Themen und Fall-Liste im 1. Termin) und regelmäßige Teilnahme an Darstellung und
Möglich sind AP und Hausarbeit..
Universität Düsseldorf
SoSe 2017
Prof. Dr.
Götz von Olenhusen Albrecht