Uni-Hannover
14. März 2017Verwaltungspolitik der Länder im Vergleich
Entsprechend des Grundgesetzes obliegt in Deutschland den Ländern die Ausführung von Bundesgesetzen. Bundesgesetze, die sich auf Behördeneinrichtung auswirken, ziehen eine Zustimmungspflicht des Bundesrats nach sich. Darüber hinaus üben die Länder weitere eigene, exklusive Länderkompetenzen aus. In diesem Fällen spielt der...
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Jetzt Lernplan erstellenEntsprechend des Grundgesetzes obliegt in Deutschland den Ländern die Ausführung von Bundesgesetzen. Bundesgesetze, die sich auf Behördeneinrichtung auswirken, ziehen eine Zustimmungspflicht des Bundesrats nach sich. Darüber hinaus üben die Länder weitere eigene, exklusive Länderkompetenzen aus. In diesem Fällen spielt der Bundesrat keine Rolle, so dass sich die ausschließliche Kompetenz der Länder darin äußert. Dennoch stimmen sich die Länder untereinander ab in ihren ausschließlichen Kompetenzen. In den exklusiven Länderkompetenzen ist nicht nur die Einrichtung des Verwaltungsverfahrens die Aufgabe der Länder, sondern auch die autonome Gestaltung der Politik. Den Ländern gelingt dies ebenfalls durch die Einrichtung von Behörden und Verwaltungen, allerdings richten sich die Länder in diesen Fällen nicht nach einem Bundesgesetz. Doch nach welchen Faktoren richtet sich die Einrichtung der Verwaltungen der Länder? Die Einrichtung von Verwaltungen bietet den Ländern einen Zugriff auf Probleme in dem jeweiligen Politikfeld, so dass anhand der Verwaltungen der Länder Rückschlüsse auf die Politik der Länder gezogen werden. Können die theoretischen Arbeiten zur Delegation und Orchestrierung helfen die autonome Politik der Länder darzustellen und gegebenenfalls zu erklären? Sind beide Konzepte Erklärungen für die Einrichtung von Verwaltungen der Länder? Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zeigen sich in der Verwaltungspolitik der Länder in Bezug auf die Rundfunk-, Haushalts-, Schul- und Glücksspielpolitik? Erscheint die Verwaltungspolitik der Länder angemessen im Hinblick auf die Probleme in der Rundfunk-, Haushalts-, Schul- und Glücksspielpolitik? Gibt es weitere Faktoren für die Verwaltungspolitik der Länder außerhalb der Probleme?
Um sich diesen Fragen zu widmen stellt das Seminar in einem ersten inhaltlichen Abschnitt Verwaltungspolitik im Allgemeinen vor, danach geht es dem Seminar um die theoretischen Konzepte der Delegation und Orchestrierung sowie um die Politik der Länder im Vergleich. In einem zweiten Abschnitt befasst sich das Seminar mit ausgesuchten Politikfeldern, die zur exklusiven Kompetenz der Länder gehören. Dazu gehören die Rundfunk-, Schul-, Haushalts- und Glücksspielpolitik. Für jeden Bereich werden erst Arbeiten zum Gegenstandsbereich betrachtet bevor ein Praktiker über den aktuellen Aufbau bzw. die aktuelle Arbeit der Landesverwaltung berichtet. Abschließend diskutiert das Seminar die Befunde vergleichend, um zu thematisieren ob die theoretischen Arbeiten zu Delegation und Orchestrierung auch zur Untersuchung der Politik der Länder geeignet ist. Damit strebt das Seminar nach einer Kombination aus Wissenschaft und Praxis.
Als Studienleistung ist eine regelmäßige, aktive Teilnahme erforderlich sowie ein Referat oder ein Protokoll an einer Sitzung. Die Prüfungsleistung ist dann erbracht, wenn die Abschlussklausur bestanden wird.
Juniorstudium Politikwissenschaft / Politik
M V
Universität Hannover
SoSe 2016
Institut für Politische Wissenschaft
Dozent