Uni-Dortmund
14. März 2017Vorlesung mit Seminar Verfahren und Instrumente des besonderen Städtebaurechts
Beschreibung: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der heutigen Fassung fasst das vorher im Bundesbaugesetz von 1960 sowie im Städtebauförderungsgesetz von 1971 geregelte Städtebaurecht des Bundes in einem Gesetzbuch zusammen. Das besondere Städtebaurecht wird im zweiten Kapitel des BauGB in den §§...
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Das Baugesetzbuch (BauGB) in der heutigen Fassung fasst das vorher im Bundesbaugesetz von 1960 sowie im Städtebauförderungsgesetz von 1971 geregelte Städtebaurecht des Bundes in einem Gesetzbuch zusammen. Das besondere Städtebaurecht wird im zweiten Kapitel des BauGB in den §§ 136 bis 191 behandelt. Die wesentlichen Bestandteile des besonderen Städtebaurechts, die auch im Fokus der Veranstaltung stehen werden, sind
- städtebauliche Sanierungsmaßnahmen inklusive der Städtebauförderung (§§ 136 bis 164 BauGB)
- städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165 bis 171 BauGB) sowie
- private Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171f BauGB).
Durch ungeordnete Bautätigkeiten sind in der Vergangenheit häufig städtebauliche Missstände entstanden, die im Hinblick auf die heutigen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie Umweltbelange nicht mehr tragbar sind. Enge Wohnbebauungen, Gemengelagen von Wohnen und Gewerbe oder fehlende Erschließungen und Infrastrukturen erfordern mancherorts städtebauliche Sanierungsmaßnahmen. Das Sanierungsrecht gibt den Kommunen dabei weit reichende, auch ordnungsrechtliche Möglichkeiten an die Hand, um derartige Missstände zu beseitigen.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen zielen demgegenüber verstärkt auf eine erstmalige Entwicklung von Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets oder auch auf eine Neuentwicklung im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung. Diese Maßnahmen werden häufig dann angewendet, wenn das Allgemeinwohl einen Eingriff erfordert, z.B. in Bezug auf die Deckung des Bedarfs von Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen oder zur Revitalisierung von Brachflächen.
Beide Verfahren erfordern eine sehr umfangreiche Bestandsanalyse, sog. vorbereitende Untersuchungen (§ 141 Abs. 1 und §165 Abs. 4 BauGB), um die Voraussetzungen zur Festlegung eines Sanierungsgebietes bzw. eines Entwicklungsbereichs zu prüfen und anschließend die förmliche Festlegung zu vollziehen. Ein wichtiger Baustein ist in diesem Zusammenhang die öffentliche Finanzierung bzw. Refinanzierung dieser Maßnahmen, für die ebenfalls Regelungen getroffen sind.
Abzugrenzen von diesen eher hoheitlichen Maßnahmen sind kooperative Instrumente, mit deren Hilfe in kooperativer Form mit privaten Immobilieneigentümern und Stadtakteuren Ziele der Stadtentwicklung umgesetzt werden sollen. Diese sog. -Improvement-District--Lösungen sollen demzufolge vergleichend den o.a. Verfahrenstypen gegenübergestellt werden, um die Stärken und Schwächen aber auch die erforderlichen Organisations- und Finanzierungsformen zu diskutieren.
- Adam, Alexander / Birkert, Thomas / Blomeyer, Fabian / Bombach, Anke / Bothe, Joachim / Charlier, Jacqueline / Dürsch, Hans-Peter / Gänslmayer, Peter (2010): Systematischer Praxiskommentar BauGB/BauNVO.
- Battis, U.; Krautzberger, M.; Löhr, R.-P. (2009): Baugesetzbuch, Kommentar, München, 11. Aufl.
- Dürsch, Hans-Peter (2003): Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen mit Wohnungsbau, Frankfurt.
- Fieseler, Hans-Georg (2000): Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, München.
- Goldschmidt, Jürgen / Taubenek, Olaf (2010): Stadtumbau Rechtsfragen, Management, Finanzierung, München.
- Haag, Theodor / Menzel, Petra / Katz, Jürgen (2007): Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, München.
- Hecker, Mischa (2010): Business Improvement Districts in Deutschland, Berlin.
- Holm, A. (2011): Initiativen für ein Recht auf Stadt. Hamburg 2011
- Mitschang, S. (2011): Aktuelle Fragestellungen des Städtebau- und Umweltrechts, Frankfurt a.M. 2011
- Mikesic, Ivana / Strauch, Boris (2012): Praxishandbuch Städtebauliche Verträge, München.
- Rabe, K.; Heintz, D. (2006): Bau- und Planungsrecht, Stuttgart 2006
- Städte- und Gemeindebund NRW (1987): Besonderes Städtebaurecht in der Praxis ; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ; Handreichung der Arbeitsgruppe Erfahrungsaustausch städtebauliche Erneuerung im Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund
- Steppeler, Hubert (2006): Immobilen- und Standortgemeinschaften Ein innovativer Ansatz zur Revitalisierung deutscher Innenstädte? Baden Baden.
- Turrow, Birgitta / Hochstadt, Steffen / Terfehr, Stephanie (2009): Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, München.
Raumplanung
B.Sc. RP (2007): Erfolgreicher Abschluss der Module 1 - 3, 6 und 8 zur Teilnahme an der Modulprüfung. (Stichtag: Prüfungsanmeldung)
B.Sc. RP (2012): Erfolgreicher Abschluss der Module 1, 2, 8, 9 und 12 zur Teilnahme an der Modulprüfung. (Stichtag: Prüfungsanmeldung)
Prüfung: Modulprüfung (benotet)
Prüfungsform: Mündliche Prüfung (20-30 Minuten)
Prüfungsinhalte: Prüfungsrelevant sind die im Modulhandbuch aufgeführten Inhalte und Kompetenzen (vermittelt über alle Elemente des Moduls); die Prüflinge können Vorschläge für Prüfungsschwerpunkte machen.
B.Sc. RP (2012):
Zugeordnete Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 2): je eine Veranstaltung zu Element 1 -Methoden der Raumplanung- (Nr. 091161x) und eine Veranstaltung zu Element 2 -Verfahren und Instrumente in der Raumplanung- (Nr. 091162x).
B.Sc. RP (2007):
Zugeordnete Wahlpflichtveranstaltungen (insgesamt 3): je eine Veranstaltung zu Element 1 -Methoden der Raumplanung- (Nr. 091161x), eine Veranstaltung zu Element 2 -Verfahren und Instrumente in der Raumplanung I- (Nr. 091162x) und eine Veranstaltung zu Element 3 -Verfahren und Instrumente in der Raumplanung II- (Nr. 091162x).
Technische Universität Dortmund
WiSe 2013/14
Bachelor Raumplanung (2012)
Prof. Dr.
Nadler Michael