Uni-Siegen
14. März 2017Wege zur Inklusion Praxisforschungsprojekt
In der Bundesrepublik Deutschland wird bei etwa 4,7% der Schülerinnen und Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Fast 85% dieser Kinder besuchen eine Förderschule. Der Ausbau des Sonderschulwesens stellt sich im internationalen Vergleich als einmalig dar. Es ist unstrittig, dass durch...
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Jetzt Lernplan erstellenIn der Bundesrepublik Deutschland wird bei etwa 4,7% der Schülerinnen und Schüler ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Fast 85% dieser Kinder besuchen eine Förderschule. Der Ausbau des Sonderschulwesens stellt sich im internationalen Vergleich als einmalig dar. Es ist unstrittig, dass durch den Besuch einer Förderschule die Teilhabechancen und insbesondere die Chancen zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs in das Berufsleben nachhaltig beeinträchtigt werden können. Aus entsprechenden bundesweiten Untersuchungen ist bekannt, dass überdurchschnittlich vielen Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein sonderpädagogischer Förderbedarf zugeschrieben wird. Die Förderschule ist nicht in der Lage zur Überwindung diese Benachteiligung beizutragen, sondern erhöht die Risiken einer dauerhaften Ausgrenzung deutlich. Es ist somit zu vermuten, dass in vielen Fällen eine Behinderung nicht die Ursache, sondern die Folge der institutionalisierten Bearbeitung von individuellen Lernproblemen ist. Überlegungen zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems, das auf die Besonderungen von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen verzichtet, haben durch die UN-Behindertenrechtskonvention eine neue Dynamik erhalten.
Eine sozialräumliche orientierte Untersuchung der Entscheidungswege zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes, der Zugangswege zur Förderschule und der Bildungsverläufe in Förderschulen bietet die Chance, institutionelle Zuschreibungsmechanismen und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu analysieren. Damit verbindet sich das Ziel, gegenüber den Folgen der Zuschreibung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes zu sensibilisieren und eine dauerhafte Ausgrenzung durch den Verweis auf Förderschulen zu vermeiden. Vergleichende Untersuchungen lassen vermuten, dass durch den Verzicht auf ausgrenzende Zuweisungspraktiken und individuelle Unterstützungsangebote sowohl die Zuschreibung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes in vielen Fällen vermieden als auch auf die Verweisung auf eine besondere Schule zugunsten einer integrativen Beschulung verzichtet werden kann. Zudem hat infolge der UN-Behindertenrechtskonvention der gemeinsame Unterricht von Schülern ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf Vorrang, was in den kommenden Jahren zu einschneidenden Veränderungen der bestehenden Verfahrens- und Zuweisungspraxis führen wird.
Das Praxisforschungsprojekt fügt sich zum einen in die Aktivitäten der Arbeitsgruppe ‚Kommunale Bildungsberichterstattung‘ an der Universität Siegen ein, die sich mit Möglichkeiten einer sozialräumlichen orientierten Untersuchung von Bildungsverläufen beschäftigt und so einen Beitrag zum Verständnis des Erwerbs grundlegender Kompetenzen über die Grenzen zwischen unterschiedlichen Einrichtungen des Bildungs- und Sozialsystems hinweg leistet.
Das Projekt ist zugleich Teil des europäischen Vergleichsprojektes ‚Pathways to Inclusion‘, mit dem politische Strategien zur Umsetzung von Inklusion im Bildungsbereich auf nationaler und kommunaler Ebene untersucht werden sollen.
In der ersten Untersuchungsphase sollen Daten zur Beschreibung von Bildungsangeboten und der Bildungspolitik im Kreis Siegen-Wittgenstein und im Kreis Olpe zusammengetragen und ausgewertet werden, die Aufschlüsse geben über die Fördermöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese sollen die Grundlage dafür bieten, die beteiligten Akteure um eine Einschätzung zu bitten, zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der UN-Behindertenkonvention (Artikel 24) ergeben.
In einer vertiefenden Untersuchung - die den Schwerpunkt der Forschungsarbeiten bildet - sollen durch die Befragung von Schülerinnen und Schüler/innen eines Schuljahrganges und ihrer Erziehungsberechtigten in zwei ausgewählten Regionen Aufschlüsse darüber gewonnen werden, durch welche institutionellen Verfahren Auffälligkeiten und Probleme zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes geführt haben und welche Faktoren für die Wahl der Schulform ausschlaggebend waren.
Der Zugang über individuelle Lebensverläufe soll ergänzt werden durch eine Untersuchung der fachlichen Orientierung und Vorgehensweise von Personen, die an der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes und an der Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Förderschulen beteiligt sind.
Die Ergebnisse des Projektes sollen mit den beteiligten Akteuren hinsichtlich der Möglichkeiten zur Vermeidung von Benachteiligung und Ausgrenzung von Schülerinnen und Schülern mit Lernproblemen ausgewertet und diskutiert werden.
Bildung und Soziale Arbeit, Master, PO 2006
Das Praxisforschungsprojekt ist auf drei Semester angelegt. Der Leistungsnachweis wird durch die Durchführung und Auswertung einer eigenen Forschungsarbeit erbracht.
Universität Siegen
SoSe 2010
Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Diplom II, PO 2000
Sozialpädagogik und Sozialarbeit, Diplom II, PO 2000
Univ.-Prof. Dr.
Rohrmann Albrecht