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Aktien-Arten

Übertragbarkeit

Namensaktien: werden ausschließlich auf den Inhabernamen ausgestellt. Alle Aktionäre werden im Aktienbuch der gesellschaft registriert. Das deutsche Aktienrecht lässt eine elektronische Registrierung zu.
Die Namensaktien liefern relevante Informationen über die Aktionärstruktur, dadurch hat die Gesellschaft direkten Zugang (z.B bei Kontaktaufnahme) zu Aktionären.

Vinkulierte Namensaktien: Spielen in Deutschland keine Rolle. Oft werden in der Schweiz ausgegeben und sind als "ausländerfeindlich" bezeichnet. Erwerb von vinkulierten Namensaktien bedarf der Zustimmung der Gesellschaft. Dieses Verfahren verhindert verdeckte übernahmen oder Überfremdung der Gesellschaft.

Inhaberaktien: Der jeweilige Inhaber (Besitzer) kann die Rechte aus seinen Aktien geltend machen.


Ausgabezeitpunkt

Junge Aktien: werden angeboten wenn die Aktiengesellschaft Ihr Kapital erhöhen will.

Alte Aktien.

Verbriefte Rechte

Stammaktie: Verbrieft Stimmenrecht, Hauptversammlungteilnahmerecht, Dividendenrecht,

Vorzugsaktie:
Verbrieft kein Stimmenrecht dafür aber eine höhere Dividende.

Kapitalaufteilung

Nennwertaktien: z.B "50 €" oder "100 €" am Grundkapital.



Quotenaktien:
z.B Recht auf 1 % ider 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Verwendungsart

Vorratsaktien: Bezeichnung für Aktien, die Aufgrund eines eingeräumten Rechts im Zuge einer Neuausgabe von Aktien von einem Dritten (Bankenkonsortium, Vermögensverwalter) für Rechnung der Aktiengesellschaft übernommen werden und bis zu einer gegenteiligen Entscheidung durch die AG, nicht auf den Markt gelangen. Diese Aktien werden auch Verwaltungsaktien genannt.

Eigene Aktien.

» Aktien

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