Elemente des JA im engeren Sinne
JA im engeren Sinne
für alle Kaufleute § 242 Abs. 3 :Zwei Elemente:
- Bilanz und GuV
- Bilanz: KernstückAufstellungspflicht: § 242 Abs. 1 - eigentliche Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zum Stichtag
- Zweck: Vermögensdarstellung auch: Reinvermögen, Eigenkapital- Schuldendeckungspotential
- Erfolgsermittlung: Bilanzierung / Bewertung bestimmen Aufwände / Erträge
- Vermögen / Schulden - Gewinn
Bilanz i.e.S. -> Schlussbilanz zum Ende des Geschäftsjahres! Inventar: Unterschied Bilanz: Konto nur Werte Zusammenfassung
- Inhalt: Finanzmittel, andere Vermögensgegenstände einschließlich Rechte in zwei verschiedenen Darstellungen:
- Mittelverwendung oder Mittelbindung
- Mittelherkunft
- Quellen, rechtliche Struktur des Kapitals
- Vermögensmehrung und -minderung
- EK
- gleiche Seiten (Summe)
[Problem: .Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag. (§ 268 Abs. 3)]
(2) GuV
Pflichtelement
- Wesen: Höhe und Struktur des Jahreserfolgs, Stromgrößen / perioden- oder zeitraumbezogen für Geschäftsjahr (i.d.R. 12 Monate)
- Sammlung der Erfolgskonten
- Aufwände < Erträge = Gewinn
- Aufwände > Erträge = Verlust