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Jahresabschluss - Begriff

Begriffsklärungen

Jahresabschluss:
- tätigkeitsbezogener Aspekt: Abschluss der Buchführung zum Stichtag: Ende des Geschäftsjahres, Bilanz- oder Abschlussstichtag - häufig 31.12
Bilanz (Bestand) zum Stichtag!
- ergebnis- oder dokumentationsbezogener Aspekt: Zwei Fassungen: Jahresabschluss: im weiteren Sinn und im engeren Sinne:unterschiedliche Formen je nach - - - -Rechtsform JA: Bilanz und GuV (vgl. § 242 Abs. 3)
- JA: Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 Abs. 1) auch .Einzelabschluss. (gem. HGB)
-
Maßgeblichkeit: § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG
- umgekehrte Maßgeblichkeit : § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG

Pflicht zur Aufstellung - alle Kaifleute

- Subjektive Aufstellungspflicht
- Anforderungen aus Gesetz: §§ 238 . 263
- Grundsätze: GoB (§ 243 Abs. 1) z.T. kodifiziert System nicht kodifiziert
- Frist : nicht konkret - Auslegung: 6-9 Monate große Unternehmen: z.T. deutlich kürzer - Fast Close zeitnahe Publizität
- Basis: EDV


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