Abstraktionsprinzip
Abstraktionsprinzip
Das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das dingliche Verfügungsgeschäft existieren rechtlich selbständig nebeneinander und sind in ihrem rechtlichen Schicksal voneinander unabhängig. Dies bedeutet, dass das Fehlen der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts berührt die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäftes NICHT. Das gleiche gilt auch in umgekehrte Richtung: das fehlen des Verfügungsgeschäfts beeinflusst nicht die Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts.


