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Welche sind die wichtigsten Vertragsarten für Wirtschaftsjuristen?

In der Klausur können Fälle vorkommen, die keinen, leichtbestimmbaren Vertragsart beinhalten. Fälle in den der Vertragsart direkt bestimmbar ist haben meistens Schwerpunkt im Leistungsstörungsrecht. Nicht desto trotz sollte man gut mit allen Vertragsarten umgehen können auch wenn es sich nicht direkt um einen einfachen Kauf-, Miet-, Werk-, oder Dienstvertrag handelt.
Natürlich sind Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag die Standard-Vertragsarten die jeder Wirtschaftsjurist beherrschen muss aber es existieren Vertragsarten die nicht so leicht, zu mindest auf den ersten Blick, bestimmbar sind.

Hierzu gehören wie folgt:
-Werklieferungsvertrag,
-Rechtskauf,
- typen gemischter Vertrag - Kaufvertarg mit Montagepflichten.

In der Klausur können Fälle vorkommen, die keinen, leichtbestimmbaren Vertragsart beinhalten. Fälle in den der Vertragsart direkt bestimmbar ist haben meistens Schwerpunkt im Leistungsstörungsrecht. Nicht desto trotz sollte man gut mit allen Vertragsarten umgehen können auch wenn es sich nicht direkt um einen einfachen Kauf-, Miet-, Werk-, oder Dienstvertrag handelt.

Werklieferungsvertrag.

Werklieferungsvertrag stellt so eine „problematische“ Vertragsart dar. Bei dieser Vertragsart ist charakteristisch dass er alle Fälle deckt, in den der Werk-Hersteller die herzustellende Sache Liefert und diese auch aus Einzelteilen besteht, der die Hersteller selbst produziert. Als Beispiel könnte man hier einen Hersteller der Garagentore nennen, der die einzelne Aluteile für das Garagentor selbst herstellt. Erst nach Lieferung dieser Teile wird das Tor beim Kunden eingebaut. Dies ist ein klassischer Fall des § 651 BGB,


Rechtskauf


Rechtskauf wird oft vergessen, denn es werden relativ wenige Fälle mit dieser Vertragsart bearbeitet. Dabei hat der Rechtskauf gemäß § 453 BGB eine große praxisbezogene Bedeutung denn er deckt alle Fälle die z.B. Erwerb von Software oder Patenten beinhalten.


Typengemischter Vertrag


Beim typengemischten Vertrag werden die der Name schon sagt, die verschiedenen Vertragstypen mit einander kombiniert. Viele Übungsfälle beinhalten einen Kaufvertrag bei dem sich der Verkäufer verpflichtet eine bestimmte Sache zu liefern oder zu montieren. Dabei aber handelt es sich nicht um einen Werklieferungsvertrag, denn der Verkäufer stellt die Einzelteile der Verkaufsache nicht selbst, sondern bezieht diese meistens von einem Großhändler.
Ein Standardfall zum typengemischten Vertrag ist der Kaufvertrag über eine Fußbodenheizung oder Klimaanlage die von dem Verkäufer im Haus montiert bzw. eingebaut wird.
Zum einen beinhaltet diese Vertragsart den Kaufvertrag, denn die Klimaanlage oder Fußbodenheizung wird ja von dem Käufer gekauft, zum anderen ist der Verkäufer auch verpflichtet das Gerät oder die Geräte einzubauen. Also ein Werk herzustellen.
Ein solches typengemischtes Vertrag wird auch als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung genannt. Dabei muss man als Bearbeiter eines solchen Falles darauf abstellen was den Schwerpunkt – Kauf oder Montage (also Werk) ausmacht. Wird z.B. eine Klimaanlage geliefert und der Einbau sich nur auf das Abstellen und Verbinden mit dem Strom beschränkt so handelt es sich um einen reinen Kaufvertrag. Wenn aber die Fußbodenheizung einen Aufbau bzw. Einbau erfordert der aufwändig ist (Verbinden mit bestehenden Rohren, Schweißen, Einmauern, Verputzen oder Estrich legen) handelt es sich dann um einen Vertrag mit Schwerpunkt – Werkvertrag.

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Über diese Seite

Diese Seite enthält einen einzelnen am 19.07.07 22:23 erschienenen Blogeintrag.

Zuvor erschien in diesem Blog Wie kann man in Firefox die angesehen Seiten löschen?.

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