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Was ist eine Verfügung im sinne des § 816 Abs.I BGB?

Was ist eine Verfügung im sinne des § 816 Abs.I BGB?


Verfugung
und Verpflichtung sollte man von einander immer trennen. Dieses Rechtsgeschäft bildet zusammen mit dem Verpflichtungsgeschäft die Basis für das Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip.

Eine Verfugung ist ein Rechtsgeschäft, das darauf gerichtet ist ein Recht (das schon besteht) zu übertragen , zu verändern, zu belasten oder aufzuheben.
Einfacher die Unterschiede zu merken geht mit dem Grundsatz: dass Verfügung ein Recht verändert und Verpflichtung ein Recht begründet.


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Über diese Seite

Diese Seite enthält einen einzelnen am 20.01.07 04:35 erschienenen Blogeintrag.

Zuvor erschien in diesem Blog Rechtsfolgen beim Rücktritt nach § 323 und 346 BGB.

Danach erschien Was wird unter Körperverletzung und Gesundheitsverletzung nach § 823 I BGB definiert?.

Viele weitere Einträge finden Sie auf der Hauptseite und im Archiv.

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